HAFTUNG FÜR VERMÖGENSSCHÄDEN, VERANTWORTLICHKEIT

  • Haftungsprävention durch vertragliche Regelungen
  • Abklärung von Haftungsrisiken und Ersatzansprüchen
  • Vertretung von Anwälten, Notaren, Revisionsstellen, Verwaltungsräten, internen Revisoren, BVG-Kontrollstellen, Steuerberatern etc. bei der Abwehr von Haftungsansprüchen
  • Beratung bei der Versicherung gegen Haftungen für Vermögensschäden, D&O, ODL

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